Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9174
LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06 (https://dejure.org/2006,9174)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2006 - 1 Sa 247/06 (https://dejure.org/2006,9174)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 1 Sa 247/06 (https://dejure.org/2006,9174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Massenentlassungsanzeige; "in der Regel" Beschäftigte

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 17 KSchG
    Massenentlassungsanzeige; "in der Regel" Beschäftigte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung als Teil einer anzeigepflichtigen Massenentlassung mangels Erstattung der erforderlichen Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit; Voraussetzungen für die Erstattung der Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ...

  • Judicialis

    KSchG § 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 17 Abs. 1 Satz 1
    Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei unterlassener Massenentlassungsanzeige - Kündigungsausspruch als maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der Zahl regelmäßig Beschäftigter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Er konnte sich aber noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auf dieses Versäumnis berufen (BAG v. 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 - NZA 2005, 1109 zu § 113 Abs. 2 InsO a. F.; BAG v. 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971) und hat dies auch getan.

    Der 2. Senat des BAG ist erstmals in seiner Entscheidung vom 23.03.2006 (- 2 AZR 343/05 - a. a. O.) der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Junk (v. 27.01.2005 - C-188/03 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 18) gefolgt und hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG richtlinienkonform ausgelegt.

    Auch hat das Bundesarbeitsgericht erst mit der Entscheidung vom 23.03.2006 (- 2 AZR 343/05 - a. a. O.) seine Rechtsprechung zum Entlassungsbegriff in § 17 KSchG ausdrücklich aufgegeben.

    Das Vertrauen in eine ständige Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ist aber nur insoweit geschützt, als eine Änderung nicht dazu führen darf, dass einer Partei nachträglich Handlungspflichten auferlegt werden, die sie rückwirkend nicht mehr erfüllen kann und die die von der Rückwirkung betroffene Partei auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners unzumutbar belasten würde (BAG v. 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - a. a. O.).

    Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG führt - unabhängig von der Frage, ob die Kündigung damit unwirksam ist (so etwa Riesenhuber/Domröse NZA 2005, 568, 569) - jedenfalls dazu, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht auflösen konnte (BAG v. 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 - a. a. O.; v. 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - a. a. O.; v. 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 -).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich dem angeschlossen (v. 13.07.2006 - 6 AZR 25/06 - 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 -).

    Dabei ist nicht nur die Rechtsprechung zu berücksichtigen, sondern auch die Einschätzung der Rechtsfolgen der EuGH-Entscheidung vom 27.01.2005 durch die Bundesagentur für Arbeit (BAG v. 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 -).

    Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG führt - unabhängig von der Frage, ob die Kündigung damit unwirksam ist (so etwa Riesenhuber/Domröse NZA 2005, 568, 569) - jedenfalls dazu, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht auflösen konnte (BAG v. 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 - a. a. O.; v. 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - a. a. O.; v. 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 -).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Entgegen der bis Februar 2005 praktizierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG v. 18.09.2003 - 2 AZR 79/09 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14; v. 24.02.2005 - 2 AZR 207/04 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 20) ist unter dem Begriff "Entlassung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht erst die damit beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bereits der Kündigungsausspruch zu verstehen.

    Auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.02.2005 (2 AZR 207/04 a. a. O.) konnte die Beklagte nicht herleiten, dass das Bundesarbeitsgericht an seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 17 KSchG festhalten würde.

  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04

    Nichtanzeige der Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Er konnte sich aber noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auf dieses Versäumnis berufen (BAG v. 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 - NZA 2005, 1109 zu § 113 Abs. 2 InsO a. F.; BAG v. 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971) und hat dies auch getan.

    Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG führt - unabhängig von der Frage, ob die Kündigung damit unwirksam ist (so etwa Riesenhuber/Domröse NZA 2005, 568, 569) - jedenfalls dazu, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht auflösen konnte (BAG v. 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 - a. a. O.; v. 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - a. a. O.; v. 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 -).

  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG war maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG der Zeitpunkt der Entlassungen, d. h. der Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfristen für die Arbeitsverhältnisse, um deren Anzeigepflicht es geht (BAG v. 31.07.1986 - 2 AZR 594/85 - und v. 08.06.1989 - 2 AZR 624/88 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5, 6; v. 24.02.2005 - 1 AZR 207/04 - a. a. O.).

    Bei dem unbestimmten Rechtsbegriff, der "in der Regel" Beschäftigten, der im Hinblick auf die kontinuierliche Verwendung durch den Gesetzgeber in verschiedenen kündigungsschutzrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften einheitlich auszulegen ist (BAG v. 31.07.1986 - 2 AZR 594/85 - a. a. O.), kommt es nicht auf die im konkreten Zeitpunkt - des Kündigungsausspruchs - beschäftigten Arbeitnehmer, auch nicht auf die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in einem bestimmten Zeitraum, sondern die Personalstärke an, die für den Betrieb im Allgemeinen, also bei regelmäßigem Gang des Betriebes kennzeichnend ist.

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Der 2. Senat des BAG ist erstmals in seiner Entscheidung vom 23.03.2006 (- 2 AZR 343/05 - a. a. O.) der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Junk (v. 27.01.2005 - C-188/03 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 18) gefolgt und hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG richtlinienkonform ausgelegt.
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03

    Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    In Fällen der Betriebsstillegung wie auch der Betriebseinschränkung ist allerdings nur der Rückblick auf die bisherige Beschäftigtenzahl zur Berechnung des Schwellenwertes maßgeblich (BAG v. 22.01.2004 - 2 AZR 237/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 31).
  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04

    Kündigung - Schriftform

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Tatsächlich ist die Kündigungserklärung dem sechsten Arbeitnehmer am 26.09.2005 wirksam zugegangen und hat die mit ihr verbundenen Rechtsfolgen entfaltet (vgl. BAG v. 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 - AP BGB § 623 Nr. 3).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Entgegen der bis Februar 2005 praktizierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG v. 18.09.2003 - 2 AZR 79/09 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14; v. 24.02.2005 - 2 AZR 207/04 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 20) ist unter dem Begriff "Entlassung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht erst die damit beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bereits der Kündigungsausspruch zu verstehen.
  • BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 624/88

    Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl - als Voraussetzung für die

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG war maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG der Zeitpunkt der Entlassungen, d. h. der Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfristen für die Arbeitsverhältnisse, um deren Anzeigepflicht es geht (BAG v. 31.07.1986 - 2 AZR 594/85 - und v. 08.06.1989 - 2 AZR 624/88 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5, 6; v. 24.02.2005 - 1 AZR 207/04 - a. a. O.).
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 25/06

    Kündigung ohne Massenentlassungsanzeige; Vertrauensschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht